Der Verkaufsstart des Samsung Galaxy Tab 10.1 ist – zumindest vorerst – auf Eis gelegt. Das Galaxy Tab sei eine Kopie des iPad und würde Apples Schutzrechte verletzen – mit dieser Begründung hat Apple am heutigen Dienstag am Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in Europa erwirkt. Samsung würde sich den guten Ruf des iPad zunutze machen, um die eigenen Produkte an den Mann bzw. die Frau zu bringen.
Die einstweilige Verfügung betrifft, mit Ausnahme der Niederlande, die gesamte EU, wodurch das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht mehr vertrieben werden darf. Sollte sich Samsung nicht an die Entscheidung des Landgerichts halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000€ oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Read More
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